Bewerbungsfotos trotz Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Seit dem 14.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Kraft. Konkret heißt das, dass seit diesem Tag das Einfügen von Bewerbungsbildern in Bewerbungsunterlagen nicht mehr verpflichtend ist. Unter anderem ist die Überlegung des Gesetzes, dass Bewerber nicht durch ihre Religion, ethnische Zugehörigkeit oder Hautfarbe im Bewerbungsprozess benachteiligt werden. Für die Ausbildung oder das Studium wird viel Zeit, Mühe und Fleiß abverlangt. Mit dem Abschluss in der Tasche, stehen einem viele Türen offen, doch auf eine attraktive Stelle kommen immer mehr Bewerber.
Natürlich ist das Bewerbungsfoto im besten Fall nicht ausschlaggebend für eine Zusage. Doch warum jetzt auf ein Bewerbungsbild verzichten, wenn man sich am späteren Arbeitsplatz auch nicht verstecken kann?
TIPP: Verzichtet auf Grund des AGGs keinesfalls auf ein gutes Bewerbungsfoto! Versteht es vielmehr als Chance. Das Gesicht zu euren „harten Fakten“ rundet eure Bewerbung schlichtweg ab.
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